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Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz
Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und StadtkernenDas Land Rheinland-Pfalz bietet zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen an.
Förderzweck ist es, durch ein entsprechendes Angebot an bedarfs- und zeitgemäßem bezahlbaren Mietwohnraum die Attraktivität von innerörtlichen und innerstädtischen Gebieten für das Wohnen zu erhöhen und damit die soziale, kulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur sowie die Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtkernen erhalten und verbessern zu können.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Schapher, Manuel | Sachbearbeiter | 5 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 70 03 |
Abteilungen |
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Bereichsleitung 7 - Gesellschaft und Wirtschaft |