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Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz
Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahn Polizei und FeuerwehrAusländische Berufsqualifikationen anerkennen
Beamtinnen und Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben in der staatlichen und kommunalen Verwaltung wahr. Der Beruf des Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahn Polizei und Feuerwehr ist landesrechtlich reglementiert. Das heißt, die Aufnahme und Ausübung des Berufs ist an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Ein Anerkennungsverfahren ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahn Polizei und Feuerwehr, die im Ausland erworben wurden, erfolgt nach den Festlegungen im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz und in der Laufbahnverordnung.
Möchten Sie Ehrenamtlich bei der Feuerwehr tätig sein oder den Beruf eines Werkfeuerwehrmanns oder einer Werkfeuerwehrfrau ausüben, ist ein Anerkennungsverfahren nicht erforderlich, um in der öffentlichen Verwaltung arbeiten zu können.
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