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aus der Gesellschaft/Beteiligung: Tiergarten Worms gGmbH
Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz
Errichtung eines Tiergeheges anzeigenAls Tiergehege gelten ortsfeste dauerhafte Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Artenwährend eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und kein Zoo im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind.
Wenn Sie in Tiergehege errichten oder in Betrieb nehmen wollen (auch beiGatterwild oderr Gehegewildhaltung, z.B. Dam- oder Rotwild) ), benötigen Sie hierzu eine Genehmigung. Diese wird ebenso bei wesentlichen Änderungen von Tiergehegen notwendig ..
Bei der Haltung wild lebender Tiere sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. In der Regel ist eine Ausnahme von den Besitz- und Vermarktungsbestimmungen erforderlich.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Schall, Miriam | Mitarbeiterin | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 78 07 |