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Aktuelles
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Diese muss beantragt werden und wird durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im feierlichen Rahmen vollzogen.
Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für Asylberechtigte, andere Flüchtlinge und Staatenlose kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs, für Deutschverheiratete auf drei Jahre verkürzt werden.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Bassemir, Sabrina | Sachbearbeiterin | 121 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 09 |
Datta, Miriam | Sachbearbeiterin | 121 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 05 |
Müller, Melanie | Sachbearbeiterin | 118 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 34 08 |
Abteilungen |
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3.04 Standesamt |
Downloads |
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Einbürgerungsbroschüre |