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Der Wormser Reichstag 1521

Im Januar 1521 verhängte Papst Leo X. den Kirchenbann über Luther. Normalerweise folgte darauf die Reichsacht. Aber die Reichsfürsten und Stände setzten bei Kaiser Karl V. ein Verhör Luthers auf dem Wormser Reichstag durch. Karl sicherte freies Geleit zu. 

Am 17. und 18. April 1521 fand das Verhör im Bischofshof statt. Luther weigerte sich zu widerrufen. Tags drauf kündigte der Kaiser die Reichsacht an, die am 8. Mai erlassen wurde (Wormser Edikt). Damit waren seine Schriften verboten. Niemand durfte ihn beherbergen und jedermann sollte ihn an Rom ausliefern.       

Worms um 1521, der Bischofshof, 3D-Rendering von FaberCourtial 
Worms um 1521, der Bischofshof, 3D-Rendering von FaberCourtial
Luther auf dem Reichstag zu Worms, Holzschnitt, 1521, digital koloriert, Archiv Eichfelder 
Luther auf dem Reichstag zu Worms, Holzschnitt, 1521, digital koloriert, Archiv Eichfelder
Wormser Dom und Bischofshof, Zustand vor 1689, Zeichnung von Hamman, Bild: Stadtarchiv Worms 
Wormser Dom und Bischofshof, Zustand vor 1689, Zeichnung von Hamman, Bild: Stadtarchiv Worms
Das Wormser Edikt von 1521, Bild: Luther-Bibliothek der Stadtbibliothek / Stadtarchiv Worms 
Das Wormser Edikt von 1521, Bild: Luther-Bibliothek der Stadtbibliothek / Stadtarchiv Worms

Die Vorgeschichte

Nachdem Martin Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen gegen den Ablass veröffentlicht hatte, kam es zunächst in Augsburg, Heidelberg und Leipzig zu einem Verhör bzw. zu Disputationen. Insbesondere die Disputation mit dem Ingolstädter Professor Johannes Eck in Leipzig (1519) führte zu einer wachsenden Unvereinbarkeit der Aussagen Luthers mit der Tradition der Kirche, zumal er in dieser Auseinandersetzung die Auffassung vertrat, der 1415 in Konstanz verbrannte Johannes Hus habe in einigen Artikeln Recht.

Die drei Schriften aus dem Jahr 1520 – „An den christlichen Adel deutscher Nation und von des christlichen Standes Besserung“, „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ und „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ – verschärften die Situation und forderten Rom heraus. Der Papst reagierte zunächst mit Zustellung der Bannandrohungsbulle, die Luther am 10. Dezember 1520 vor den Toren Wittenbergs öffentlich verbrannte. 

Am 3. Januar 1521 verhängte der Papst den Kirchenbann über Luther. Eigentlich hatte die altgläubige Seite damit gerechnet, dass dem Bann unverzüglich die Reichsacht folgte, Reichsfürsten und Stände setzten jedoch ein Verhör Luthers vor dem Reichstag durch, zu dem ihn der Kaiser Karl V.  den Mönch unter Zusicherung freien Geleits mit Schreiben vom 6. März nach Worms lud.

Erst zwei Jahre vor dem Wormser Reichstag von 1521 war Karl V. (1500 – 1558)  mit 19 Jahren zum römisch-deutschen König gewählt worden. Papst Leo X.  (1475 – 1521) aus dem Hause Medici hatte bei der Königswahl den französischen König Franz I. (1494 - 1547) unterstützt. Auf die Bewerbung verzichtet hatte klugerweise der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise (1463 - 1525). Um seinen politischen Anspruch auf eine durch das Kaisertum garantierte imperiale Friedensordnung  in Europa durchzusetzen, musste Karl widersprechende Interessen auf eine Linie bringen. 

Die französische Krone verfolgte den gleichen Herrschaftsanspruch. Seit 1520 befand sich das Reich daher in Oberitalien im Krieg mit Frankreich. Die deutschen Fürsten, Ritter und Städte erstrebten mehr Freiheitsrechte gegenüber dem Reich. Der Papst war auf die Sicherung seiner Macht in Italien und Europa bedacht, die er über die Kaiserkrönung steuern konnte. Während der Papst Martin Luther als Gegner seiner Zentralgewalt exkommuniziert hatte, setzte sich Friedrich der Weise für ein Schiedsgerichtsverfahren nach Reichsrecht ein. 

 

Der Reichstag 1521. Worms  zur Reformationszeit

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts hatte Worms nach groben Schätzungen etwa  7000 Einwohner. Seit Januar 1521 hatten sich in der Stadt nahezu doppelt so viele Reichstagsbesucher versammelt. Da die Besucherzahl alle Erwartungen überstieg, erwiesen sich die vorsorglichen Planungen als nicht ausreichend. Lebensmittel waren teuer, Wohnraum war zu knapp. Ausführlich berichtete der päpstliche Gesandte, Nuntius Aleander, in seinen Depeschen nach Rom von den Ärgernissen und von der Feindseligkeit, die ihm überall entgegenschlug. Er berichtete nach Rom: Neunzig Prozent der Deutschen erhebt das Feldgeschrei »Luther«, der Rest ruft mindestens »Tod dem römischen Hof«. Der Unbeliebtheit Aleanders stand die Popularität Luthers gegenüber.

Auf einem vom Wittenberger Rat zur Verfügung gestellten zweirädrigen Wagen und drei Pferden hatte sich Luther am 2. April auf die Reise gemacht. Geleitet wurde er vom Reichsherold Kaspar Sturm. In Oppenheim versuchten Freunde, Luther auf die Ebernburg umzulenken. Aber er wollte trotz aller Gefahr nach Worms, auch wenn dort so viel Teufel seien wie Ziegel auf den Dächern. Als Luther am Dienstagvormittag des 16. April von Norden her durch die Martinspforte in Worms einzog, erwartete ihn eine Menge. Auf ihn war man ebenso gespannt wie auf den 21-jährigen Kaiser Karl V.

Luther kam im Johanniterhof unter. Dort, wo Luther sein Zimmer mit zwei anderen Männern teilen musste, gaben sich die Besucher für die nächsten 10 Tage die Tür in die Hand. Zu ihnen haben der Legende nach auch zwei Juden  gehört. Er soll mit ihnen über hebräisch-deutsche Übersetzungsprobleme diskutiert haben.

Mit Absicht wählte man als Ort des Verhörs den Bischofshof, in dem der König wohnte. Deutlich hob man damit die »Luthersache« von den eigentlichen Reichstagsverhandlungen ab, die im Bürgerhof (Rathaus) und dem Haus »Zur Münze« stattfanden. Der mehrgliedrige Bischofshof war rechtwinklig an den Dom angebaut. Spanische Teilnehmer an dem Luther-Verhör haben den niedrigeren, kleineren Raum des Verhörs vom 17. April ebenso beschrieben wie den größeren Raum, den man wegen der zahlreichen Zuhörer am 18. April wählte.


Der historische Hintergrund

Kaiser Karl V. lud Martin Luther am 17. April 1521 auf den Reichstag nach Worms, wo er zu seinen Schriften befragt wurde. Im Bischofshof stand der in seine Mönchskutte gekleidete Luther vor dem Kaiser und den Kurfürsten. Luther hatte sechs Doctores der Universität Wittenberg als Beistand. Nach übereinstimmenden Berichten fragte der Trierer Offizial Luther, ob er die Schriften, die unter seinem Namen erschienen seien, verfasst habe. In seiner Antwort bekannte sich Luther dazu, mit einem Widerruf sei es aber nicht so einfach, es gehe um große Dinge wie das ewige Leben, deshalb bitte er um Bedenkzeit. Der Kaiser gewährte ihm Bedenkzeit bis zum darauffolgenden Tag.

Am 18. April 1521 holte man Martin Luther gegen 16 Uhr ab. Luthers Antwort lautete: „Wenn ich nicht mit Zeugnissen der Schrift oder mit offenbaren Vernunftgründen besiegt werde, so bleibe ich von den Schriftstellen besiegt, die ich angeführt habe, und mein Gewissen bleibt gefangen in Gottes Wort. Denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilen allein, weil es offenkundig ist, dass sie öfters geirrt und sich selbst widersprochen haben. Widerrufen kann und will ich nichts, weil es weder sicher noch geraten ist, etwas gegen sein Gewissen zu tun. Gott helfe mir, Amen.“ Mit diesen Worten gewann Luthers Auftritt vor dem Reichstag zu Worms welthistorische Bedeutung.


Die Widerrufsverweigerung

In freier Rede antwortete der Reformator zunächst deutsch, dann nach Aufforderung in Lateinisch sehr ausführlich. Er teilte seine Bücher in drei Kategorien ein. Ein Teil seiner Bücher werde sogar von seinen Gegnern als nützlich anerkannt, und als einziger wolle er nicht die Wahrheit verdammen. Die zweite Kategorie seiner Schriften richte sich auf der Grundlage der Bibel und sogar des kanonischen Rechts sowie der Beschwerden der deutschen Nation gegen den Papst. Würde er hier widerrufen, so würde er die römische Tyrannei stärken. Der dritte Teil seiner Schriften richte sich gegen einzelne Personen. Hier räumt er ein, schärfer formuliert zu haben als es seiner Profession und Religion zieme. Widerrufen wolle er auch diese nicht. Und so formuliert er auf nochmalige Aufforderung einer kurzen Antwort:

"Wenn ich nicht durch Schriftzeugnisse oder einen klaren Grund widerlegt werde – derweil allein dem Papst und den Konzilen glaube ich nicht, da es feststeht, dass sie häufig geirrt und sich auch selbst widersprochen haben -, so bin ich durch die von mir angeführten Schriftworte bezwungen. Und solange mein Gewissen durch die Worte Gottes gefangen ist, kann und will ich nichts widerrufen, weil es unsicher ist und die Seligkeit bedroht, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen." 

Später wurden zusätzlich die Worte überliefert: "Hier steh’ich, ich kann nicht anders."

Mit diesen Worten gewann dieser Auftritt welthistorische Bedeutung, weist doch die gegen die Autorität der Kirche gerichtete Berufung auf die Vernunft („klare Gründe“) und das durch die Schrift gefangene Gewissen in eine Zeit voraus, die erst mit der Aufklärung kommen sollte. Der Kaiser brach daraufhin die Verhandlung ab, es entstand Unruhe im Saal. Luther wurde von Anhängern hinausgeleitet und soll die Arme hochgehoben und gerufen haben: "Ich bin hindurch!"


Das Wormser Edikt

In einer schriftlichen Erklärung berief sich der Kaiser am nächsten Tag auf seine Herkunft aus einem altgläubigen Geschlecht, gegenüber anderthalbtausend Jahren kirchlicher Tradition könne ein einzelner Mönch nicht Recht haben: „Es ist sicher, daß ein einzelner Bruder in seiner Meinung irrt, wenn diese gegen die der ganzen Christenheit, wie sie seit mehr als tausend Jahren und heute gelehrt wird, steht, denn sonst hätte ja die ganze Christenheit heute und immer geirrt.“ 

Von der Verhängung der Reichsacht über Luther ließ er sich nicht mehr abbringen. In diesem Sinne wurde das Wormser Edikt am 8. Mai verhängt und erst am 26. Mai publiziert. Weitere Gespräche mit Luther bis zu seiner Abreise am 26. April führten zu keinem Ergebnis. Nur noch von zwei Gefährten begleitet zog Luther am 26. April seines Wegs und wurde bei der Burg Altenstein überfallen. Der Überfall war auf Weisung von Kurfürst Friedrich inszeniert, der Luther auf der Wartburg verstecken ließ.