Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
leichte Spracheleichte SpracheEnglishEnglishDeutschDeutsch
Schriftvergrößerung
AAA

Schleitheimer Artikel

Im schweizerischen Schleitheim im Kanton Schaffhausen fand am 24 Februar 1527 unter dem Vorsitz von Michael Sattler die bekannteste Täufersynode statt. 

Sie fasste die Grundsätze des Täufertums in sieben Artikeln zusammen und setzte so Normen für alle „Taufgesinnten“. 

Der "Schleitheimer Artikel" 
Der "Schleitheimer Artikel"

Im ersten Artikel wird die Taufe als Symbol des christlichen Glaubens und Zeichen eines entschlossenen Lebens mit Christus bezeichnet, die als Glaubenstaufe nur nach einem Taufunterricht an Erwachsenen vollzogen werden kann. 

Der zweite Artikel regelt den Gemeindeausschluss nach zweilagiger Ermahnung. Im dritten Artikel werden die Bedingungen formuliert, unter denen man am „Tisch des Herrn“, am Herrenmahl, teilhaben darf. 

 

Voraussetzungen sind die christliche Taufe und die „Absonderung von der Sünde“. „Gottes Kinder sind [viertens] durch Christus aufgerufen, sich von jeder Einrichtung und Person zu scheiden, die nicht wahrhaft christlich ist.“ 

Fünftens wird als einziges Amt das Amt des „Hirten“ genannt, der die Gemeinde führt. Am auffälligsten für Außenstehende ist neben der Ablehnung der Kindertaufe, das unbedingte Liebesgebot, verbunden mit völligem Verzicht auf jede Form der Ausübung von Gewalt und der Ablehnung des Tragens von Waffen in Artikel sechs. 

Der siebte Artikel verbietet den Geschwistern im Glauben jegliche Eidesleistung. Die sieben Artikel orientieren sich an der Heiligen Schrift und zeugen von deren wörtlichem Verständnis.