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Dienstleistung
Sozialdienst der Eingliederungshilfe - Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Kontakt
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.04 - Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Kirschgartenweg 58
67549 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

(für Erwachsene + Kinder und Jugendliche)

Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist es, eine drohende Behin-derung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. 

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:

• Leistungen der Frühförderung und Früherkennung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,

• heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,

• Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung,

• Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf,

• Hilfe zum Besuch einer Hochschule,

• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,

• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,

• Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen,

• Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind und wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozial-leistungsträger/ Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Ar-beitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

Wenn die persönlichen (Zugehörigkeit zum Personenkreis) und die wirtschaftlichen Voraus-setzungen (Einkommens- und Vermögensprüfung) vorliegen, wird mittels der individuellen Teilhabeplanung zusammen mit dem betroffenen Menschen festgestellt, welcher Teilhabe-bedarf wegen der Behinderung konkret besteht. Danach wird ermittelt, welche Maßnahme der Eingliederungshilfe geeignet ist, um diesen Teilhabebedarf zu decken. Jeder Antrag stel-lende Mensch mit Behinderung soll die auf seinen persönlichen Bedarf abgestimmte pass-genaue Unterstützung erhalten. In dem individuellen Teilhabeplan werden auch die Ziele vereinbart, die innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes mit der konkreten Maßnahme erreicht werden sollen.

Wird der Stadtverwaltung ein Bedarf bekannt, klärt ein/e Mitarbeiter/in des Sozialdienstes der Eingliederungshilfe in einem ersten Gespräch mit der um Hilfe nachfragenden Person ab, ob ein Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII besteht.

Wenn ja, werden in dem dann folgenden Antragsverfahren die Voraussetzungen (Zugehörig-keit zum Personenkreis, wirtschaftliche Voraussetzungen) für eine Leistungsgewährung ge-prüft. Gemeinsam mit der nachfragenden Person wird die individuelle Teilhabeplanung durchgeführt, in der der Teilhabebedarf ermittelt und eine konkrete Maßnahme der Eingliede-rungshilfe festgelegt wird.


Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Gölbert, Lisa
G - O
Sozialarbeiterin 15 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 30

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