Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Asylbewerber - Leistungen für Asylbewerber

Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sowie nachmittags nur mit Termin in Ausnahmefällen.
Dienstag, Freitag Geschlossen
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." (Art. 16 a Abs. I Grundgesetz)

Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Im Rahmen eines Asylverfahrens wird geklärt, ob ein Asylbewerber Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zu gewähren oder der Asylantrag abzulehnen ist.

Asylbewerberleistungen werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Anspruchsberechtigt sind Ausländer, die nach § 1 AsylbLG aufgelistet sind. Diese sind u. a. Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und sich

  • mit einer Aufenthaltsgestattung oder
  • Duldung

im Bundesgebiet aufhalten. Im AsylbLG wird zwischen einem notwendigen Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts bzw. die Grundleistung (z. B. Nahrungsmittel und Kleidung) und einem notwendigen persönlichen Bedarf bzw. Barbetrag (z. B. Freizeit, Telefon) unterschieden. Für beide Bedarfsarten gibt es getrennte Leistungssätze. Barbetrag und Grundleistungen sind in der Höhe abhängig von Alter und Familienstand.

Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung. Nach Ablauf von 15 Monaten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet werden.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Almustafa, Khaldoun Sachbearbeiter 77 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 15
Ben-Et-Taleb, Mostafa
Sozialarbeit Asyl
Sachbearbeiter 78 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 16
Löbs, Frank Sachbearbeiter 77 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 29

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