Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Landesblindengeld

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Sachbearbeiter
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.04 - Leistungsgewährung in besonderen Lebenslagen
Kirschgartenweg 58
67549 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Rechtsgrundlage :

Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)

§ 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Busch, Christine
S - Z
Sozialarbeiterin 24 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 12
Pfeiffer, Elke
L - R
Sachbearbeiterin 28 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 27
Schlamp, Madeleine
A -G
Sachbearbeiterin 28 0 62 41 / 8 53 - 54 11
Zinke, Angelika
H - K
Sachbearbeiterin 24 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 54 15

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