Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Bestattungskosten - Kostenübernahme

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich
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Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden gemäß § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist der Sozialhilfeträger, welcher für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe (SGB XII) geleistet hat. In anderen Fällen ist es der für den Sterbeort (nicht Wohnort) zuständige Sozialhilfeträger.

Eine Gewährung der Leistung für eine einfache und würdige Bestattung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn

  • der Antragssteller zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet ist,
  • dem Verpflichteten nicht zu gemutet werden kann, die Kosten aus seinem Einkommen und Vermögen zu tragen,
  • die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat und
  • die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind.

Verpflichtet im Sinne der Sozialhilfe sind beispielsweise Erben des Verstorbenen und nachrangig gemäß dem bürgerlichen Unterhaltsrecht insbesondere Ehepartner oder Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder).

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Eppler, Larissa
Nei - Sz
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Hartmann, Mathias
Bun - Hol
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Isbrecht, Vera
A - Bum
Sachbearbeiterin 79 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 02
Kehl, Birte
Hom - Neh
Sachbearbeiterin 81 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 53 06
Lott, Claudia
T - Z und BTHG-Fälle A - Z
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