Artenschutz
Artenschutz

Artenschutz

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine zentrale Aufgabe des Natur- und Artenschutzes in Worms (Biodiversität). Neben der Sicherung vorhandener Tier- und Pflanzenarten in der freien Landschaft und im besiedelten Bereich werden auch Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von Tier- und Pflanzenarten umgesetzt.

Jüngst hat die Weltnaturschutzunion (IUCN) die aktualisierte Rote Liste veröffentlicht und damit Menschen in aller Welt alarmiert: Ein Drittel der 70.294 gelisteten Arten ist vom Aussterben bedroht, knapp 800 Arten sind bereits ausgestorben.

Der Erhalt der biologischen Vielfalt in einem Ballungsraum stellt eine besondere Herausforderung dar. Die starke Zerschneidung der Landschaft durch zahlreiche Straßen, kleinflächige Biotope, kleinparzellige Grundstücke und komplizierte Besitzverhältnisse, Freizeitnutzung und Erholungssuche erfordern ein hohes Maß an konzeptioneller Arbeit und Organisation.

Renaturierte Seegrabenaue
Renaturierte Seegrabenaue
© Fotograf: Wolfgang Reich / Stadt Worms
Knoblauchkröte
Knoblauchkröte
© Fotograf/Urheber: M. Daumann
Graues Langohr
Graues Langohr
© Fotograf/Urheber: H. König

Rechtliche Regelung

Der Schutz von Tieren und Pflanzen ist rechtlich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Hervorzuheben ist neben dem allgemeinen Artenschutz nach § 39 BNatSchG insbesondere das Tötungs-, Störungs- und Zerstörungsverbot nach dem § 44 BNatSchG. Eine Vielzahl von Tieren sind nach dem Naturschutzrecht besonders oder streng geschützt. So unterliegen z.B. alle Vogelarten dem besonderen oder strengen Schutz. Die Verbote sind für alle besonders bzw. streng geschützte Arten nicht nur im Außenbereich sondern auch in bebauten Bereich zu beachten.

Artenschutz bei Vorhaben

Durch die Neuregelung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetzes muss bei allen Vorhaben im Innen- und Außenbereich der Artenschutz beachtet werden. So können auch bauliche Vorhaben an Häusern zu Problemen mit vorkommenden Arten wie z.B. Vögeln oder Fledermäusen führen. Bei Vorhandensein von Brut- oder Lebensstätten von geschützten Tieren können Baumaßnahmen nicht ohne natur- bzw. artenschutzrechtliche Genehmigung erfolgen. Maßnahmen zum Schutz der Tiere müssen zumeist vorgenommen werden (z.B. bauzeitliche Verschiebungen). Das Handlungskonzept "Artenschutz an/in öffentlichen Gebäuden der Stadt Worms" gibt auch privaten Hausbesitzern Hinweise zum Umgang mit geschützten Arten (s. Konzepte und Maßnahmen).

Nächtliche Aufnahme aus dem All von dem leuchtenden Mitteleuropa
Nächtliche Aufnahme aus dem All von dem leuchtenden Mitteleuropa
© Fotograf/Urheber: Quelle: Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht, Vogelschutzwarte Schweiz, 2012

Artenschutzverträglicher Einsatz von Licht

Mensch und Tier sind an den Rhythmus von Tag und Nacht angepasst. Wir Menschen sind zumeist am Tag aktiv und benötigen die Nacht zur Ruhe und Regeneration. Für Tiere und Pflanzen ist dieser Rhythmus ebenso bedeutsam ... ja sogar lebenswichtig. Etwa 30 Prozent aller Wirbeltiere (Fledermäuse, Vögel, Nagetiere, Marderartige usw.) und mehr als 60 Prozent aller Wirbellosen (z.B. Insekten) sind allerdings nachtaktiv.

Auch der lebenswichtige Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen wird gestört und kann zu nicht unerheblichen gesundheitlichen Problemen führen, wie dies u.a. von Schichtarbeitern bekannt ist.

Was können wir zum Schutz von Mensch und Tier vor zu viel Licht tun?

Vogelschlag an Glas
Vogelschlag an Glas
© Fotograf/Urheber: Quelle: BUND Broschüre, 2017

Glas und Artenschutz

Häuser mit großen Glasscheiben sind gefragt und werden gerne verbaut. Sie bringen viel Licht in dunkle Räume. Für viele Vögel stellen Glasscheiben jedoch eine tödliche Falle dar, oft unsichtbar für den Menschen. Katzen, Füchse, Marder, Krähen räumen die toten Vögel schnell von der Stelle. Der Tod bleibt dadurch zumeist unbemerkt und die Dunkelziffer ist sehr hoch. Alleine in Deutschland werden jedes Jahr vermutlich mehr als 100 Millionen Vögel an Glasscheiben verunglücken. Zur Brutzeit kann dann auch der Nachwuchs verhungern. Der Tod des Wormser Wanderfalken-Weibchens an der Glasfassade der städtischen Bücherei hat das große Problem mit Glasscheiben eindrücklich aufgezeigt.

Wer vogelfreundlich bauen will, kann ästhetische und innovative Lösungen realisieren. Auch nachträglich kann man Gefahrenstellen entschärfen – und dabei manchmal sogar Energie und Kosten sparen.

Konzepte und Maßnahmen

Im Stadtgebiet Worms bestehen Schwerpunktgebiete bzw. sog. Hot-Spot-Gebiete Artenschutz die sich durch eine besondere Arten- und Biotopausstattung auszeichnen. Es ist eine hohe Dichte an geschützten Biotopen vorhanden und/oder es kommen zahlreiche Arten der Roten Listen bzw. sog. Verantwortungsarten vor. Außerdem sind es Gebiete mit repräsentativem Charakter für die verschiedenen Naturräume in Worms und deren typischen Arten und Biotopen. Im Blickpunkt stehen auch bedrohte Arten im besiedelten Bereich der Stadt.

Die Schwerpunktgebiete sind:

  • Rheinaue südlich Worms (Stadtpark, Bürgerweide, Mittlerer Busch
  • Lachgrabenniederung
  • Seebach-Seegrabenniederung
  • Pfrimmaue
  • Eisbach- /Altbachaue
  • Riedelflächen zwischen Lachgraben und Pfrimm sowie Pfrimm und Eisbach
  • Lössböschungen und Hohlwegebereiche in den Gemarkungen Abenheim, Herrnsheim, Leiselheim, Pfeddersheim sowie Horchheim und Heppenheim
  • Rheinniederung zwischen Worms-Rheindürkheim und Hamm (vor allem die Überschwemmungsgebiete Kieselwert und Ibersheimer Werth)
  • Geschützte Tierarten im besiedelten Bereich (Gebäude, Frei- und Brachflächen -- für Gebäude wurde das nachfolgende Handlungskonzept "Artenschutz an/in öffentlichen Gebäuden" der Stadt Worms erstellt ),

Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden Konzepte erarbeitet, die z.T. umgesetzt wurden, sich in der Umsetzung oder noch im Planungsstadium befinden.

Kiebitz in der Seegrabenaue
Kiebitz in der Seegrabenaue
© Fotograf/Urheber: E. Henß

Die vorliegenden Konzepte sind:

  • Stromtalwiesen in Worms (2018)
  • Kopfweidenpflege „Ibersheimer Werth“ (regelmäßig seit 1989)
  • Invasive Arten (in Bearbeitung, 2020): Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen zu Neozoen in der Stadt Worms

Mit der Umsetzung der städtischen Konzepte soll die Vielfalt der Arten und Biotope - insbesondere in ausgewählten Bereichen - durch gezielte Maßnahmen erhalten und gefördert und ihre Entwicklung begleitet werden. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Umsetzung der städtischen Deklaration zum Erhalt der biologischen Vielfalt und somit des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Rio 1992) auf kommunaler Ebene.

Weiterhin lassen sich Artenschutzmaßnahmen definieren, die unabhängig von bestimmten Bereichen durchgeführt werden:

  • Förderung der extensiven Beweidung mit Robust-Rindern, Schafe und Ziegen,
  • Pflege von Ökokonto- und Ausgleichsflächen
  • Neophytenbekämpfung, (z.B. Beifuß-Ambrosie, Herkulesstaude, Kugeldistel)Heckenpflanzungen,
  • Obstbaumpflanzungen,
  • Pflege von Wildtulpenbeständen in Worms-Heppenheim
  • Pflege von Hohlwegen und Lößwänden,
  • Umsetzung des Gewässerrandstreifenprogramms (Seebach-Seegraben, Lachgraben, Pfrimm, Eisbach-Altbach). Ankauf von Grundstücken, Flächenumlegung (Flurbereinigung) und Flächenentwicklung bis zur Maßnahmenumsetzung
Galloway-Kälber auf dem Ibersheimer Werth
Galloway-Kälber auf dem Ibersheimer Werth
© Fotograf: Hans Gugumus / Sigrid Beny
Kammmolch im NSG "Wormser Ried"
Kammmolch im NSG "Wormser Ried"
© Fotograf: Wolfgang Reich / Stadt Worms

Kontakt

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Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 35 05
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